Belehrung zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) §§ 35 und 43

Dieses Angebot richtet sich an Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen und Ausbildungsbetriebe für Erzieherinnen.

Ausgangssituation: Folgebelehrungen zum IfSG sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben

Der Gesetzgeber verlangt für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen regelmäßige Folgebelehrungen zum Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der Paragrapf 35 IfSG soll alle zwei Jahre aufgefrischt werden.

Das Angebot: § 35 IfSG und sinnvolle Hygienemaßnahmen werden aufgefrischt

Ich komme zu Ihnen ins Team und führe die vorgeschriebenen Folgebelehrungen zu meldepflichtigen Erkrankungen und zur Hygiene durch. Mit einer interaktiven Präsentation werden die Anforderungen des IfSG abgedeckt und Ihr Team wird für sinnvolle Hygienemaßnahmen sensibilisiert.

Konkreter Ablauf: Meldepflichtige Erkrankungen, Infektionswege und präventive Hygienemaßnahmen

Zunächst stelle ich die Rahmenbedingungen und die relevanten meldepflichtigen Erkrankungen mit einer Präsentation vor. Dann erkläre ich den Gesetzestext (IfSG § 35) und was dieser für Ihre Einrichtung und Ihre Arbeit bedeutet.

Im weiteren Verlauf werden Fragen geklärt, Infektionswege beleuchtet und wichtige Informationen zu Krankheitserregern und präventiven Hygienemaßnahmen vermittelt. Falls gewünscht, können Strategien und Maßnahmen bei häufig auftretenden Erkrankungen diskutiert werden.

Auch der § 43 IfSG, Personal-, Küchen- und Lebensmittelhygiene können bei Bedarf thematisiert werden.

Zuletzt dürfen alle Teilnehmer*innen die Bestätigung der Teilnahme an der (Folge-) Belehrung zum IfSG unterschreiben.

Auf einen Blick

  • Teilnehmerzahl:
    Team, beliebig
  • Umfang:
    1,5 bis 3 Stunden
  • Kosten:
    65€/h